ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG Bearing Condition Monitoring-App (BCM-App)
zwischen der
LIEBHERR-Components AG,
Kirchweg 46
5415 Nussbaumen, Schweiz
- nachstehend "LIEBHERR" genannt -,
und dem
KUNDEN als Eigentümer, Mieter oder sonst berechtigter Benutzer der jeweiligen LIEBHERR-Komponente(n), für welche die BCM-App-Lizenz erworben wurde.
Vorbemerkungen:
Die BCM-App ist eine Software für ein mobiles Gerät zur Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Maschinen-, Komponenten-, Positions-, Zeit- und Prozessdaten - abhängig vom jeweils erworbenen BCM-App-Produkt - der jeweiligen LIEBHERR-Komponente(n), für die die BCM-App-Lizenz erworben wurde, und Zurverfügungstellung dieser Daten (in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form).
Jede Nutzung der BCM-App unterliegt ausschließlich den Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags, unter vollständigem Ausschluss aller den Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags widersprechenden Bedingungen des KUNDEN.
Der KUNDE ist daher aufgefordert, die Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags vor der Nutzung von BCM-App sorgfältig und aufmerksam durchzulesen.
Mit Aktivierung des unten stehenden Annahmefelds, erklärt der KUNDE, dass er die Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags geprüft und verstanden hat und mit diesen vollumfänglich einverstanden ist.
ES IST ZU BEACHTEN, DASS DIE NUTZUNG VON BCM-APP DEN KUNDEN UND/ODER GERÄTEBEDIENDER KEINESFALLS VON DER VERPFLICHTUNG ZUR VORRANGIGEN BEACHTUNG DER ZUM JEWEILIGEN GERÄT BZW. ZUM JEWEILIGEN KOMPONENTE GEHÖRIGEN ANWENDUNGSDOKUMENTATION, INSBESONDERE DER BETRIEBS-, MONTAGE- UND/ODER WARTUNGSANLEITUNGEN, LASTKURVEN ODER DERGLEICHEN, UND/ODER DER SICHERHEITSEINRICHTUNGEN DES JEWEILIGEN KOMPONENTE/GERÄTS ENTBINDET! NUR FACHKUNDIGE PERSONEN SIND ZUR NUTZUNG BERECHTIGT.
1. Vertragsgegenstand:
1.1 Nutzungsrecht:
LIEBHERR räumt dem KUNDEN für den in Ziffer 2 genannten Zeitraum ein einfaches, auf die erworbene(n) Komponente(n) begrenztes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, BCM-App gemäß den Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags in Verbindung mit den jeweils erworbenen Komponenten samt BCM-App-Hardware zu nutzen
a) ausschließlich im Rahmen der Geschäftstätigkeit des KUNDEN und vom KUNDEN dazu berechtigte Personen;
b) auf Hardware, die zur Nutzung durch die vom KUNDEN dazu berechtigten Personen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bestimmt ist;
c) ausschließlich zum Zwecke des Erhalts von Maschinen-, Komponenten, Positions-, Zeit- und Prozessdaten der jeweiligen LIEBHERR-Komponente, für die die BCM-App-Lizenz erworben wurde, und in weiterer Folge der Verwaltung, Wartung und/oder Optimierung des Betriebs der LIEBHERR-Komponente.
Der KUNDE ist keinesfalls berechtigt:
i) Die BCM-App zu verändern und/oder in einer Weise zu nutzen, dass andere Soft- oder Hardware beschädigt, unbrauchbar gemacht, überlastet oder beeinträchtigt und/oder Personen oder Sachen geschädigt werden können;
ii) Die BCM-App zu rekonstruieren, in seine Bestandteile zu zerlegen, zu dekompilieren oder daraus andere Produkte zu schaffen und/oder BCM-App oder Teile davon für andere als die dem KUNDEN durch die Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrages eingeräumten Zwecke zu verwenden;
iii) Die BCM-App zu nutzen, soweit nationale oder internationale Gesetze und Vorschriften dadurch verletzt würden;
iv) Die BCM-App in irgendeiner Art und Weise ganz oder teilweise zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder diesen anderweitig zugänglich zu machen.
1.2 Nutzungsvoraussetzungen:
Die folgenden technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von BCM-App vom KUNDEN auf eigene Kosten sicherzustellen:
- einwandfrei funktionierende Hardware (Smart Device, Smart Phone, SmartTablet) mit den erforderlichen Eigenschaften gemäß der BCM-App Produktbeschreibung im App-Store;
- eine funktionierende Datenverbindung zwischen der jeweiligen LIEBHERR-Komponente, für die die BCM-App-Lizenz erworben wurde, bzw. der dazu von LIEBHERR vorgesehen BCM-App-Hardware, und der Hardware des KUNDEN,
- eine mobile Breitband- Internetverbindung zwischen LIEBHERR und dem KUNDEN.
1.3 Änderungen und Aktualisierungen:
Im Rahmen der Produktentwicklung ist LIEBHERR berechtigt, aber nicht verpflichtet, die BCM-App zu verändern oder zu aktualisieren, insbesondere es an rechtliche, wirtschaftliche oder technische Bedingungen anzupassen.
1.4 Verfügbarkeit:
Die Verfügbarkeit von BCM-App setzt eine funktionierende Datenverbindung zwischen der BCM-App-Hardware und der Hardware des KUNDEN sowie das einwandfreie Funktionieren aller beteiligten Systeme voraus. Es kann sohin nicht ausgeschlossen werden, dass BCM-App zeitweise keine aktuellen Daten zur Verfügung stellen kann.
LIEBHERR behält sich vor, die Verfügbarkeit von BCM-App im marktüblichen Umfang für Service- und/oder Wartungsmaßnahmen zu unterbrechen.
1.5 Support:
Bei Fragen oder Problemen in Zusammenhang mit der BCM-App steht LIEBHERR dem KUNDEN zu den bei LIEBHERR üblichen Geschäftszeiten unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Liebherr-Components AG
Kirchweg 46
5415 Nussbaumen/AG
Schweiz
Im Übrigen ist LIEBHERR nicht verpflichtet, gegenüber dem KUNDEN, Dienstleistungen zur Nutzung von BCM-App, sei es in Form eines Online-Supports, einer Hotline oder anderweitig, zu erbringen.
1.6 Datennutzung / Datenschutz:
Der KUNDE nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass LIEBHERR zur Speicherung der mittels BCM-App erfassten, übertragenen und/oder verarbeiteten Maschinen-, Komponenten-, Positions-, Zeit- und Prozessdaten sowie zur Nutzung und/oder Verarbeitung dieser Daten unter anderem für Zwecke der Produktentwicklung oder -verbesserung und/oder für Zwecke der Verbesserung des Kundenservice berechtigt ist und/oder zu diesem Zweck, diese anonymisiert Daten auch an konzernverbundene Unternehmen oder Dritte weitergeben darf.
Soweit mittels BCM-App erfasste, übertragene und/oder verarbeitete Daten personenbezogene Daten natürlicher Personen darstellen, ist allein der KUNDE für die Schaffung und Aufrechterhaltung aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtskonforme Verwendung von BCM-App durch den KUNDEN in Übereinstimmung mit maßgeblichen Datenschutzbestimmungen verantwortlich und hält LIEBHERR, seine konzernverbundenen Unternehmen und/oder deren Geschäftsführer, leitenden Angestellten und anderen Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Ziffer 1.6 durch den KUNDEN vollständig schad- und klaglos.
2. Dauer des Nutzungsrechts:
Vorbehaltlich der Entrichtung der in Ziffer 3 genannten Nutzungsgebühr wird das in Ziffer 1.1 beschriebene Nutzungsrecht an BCM-App dem KUNDEN eingeräumt.
LIEBHERR ist jedoch ungeachtet dessen jederzeit berechtigt, das dem KUNDEN eingeräumte Nutzungsrecht vorzeitig zu widerrufen und das gegenständliche Vertragsverhältnis auszusetzen oder zu beenden, wenn die Nutzungsgebühr gemäß Ziffer 3 nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt oder sonst gegen die Bestimmungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags verstoßen wird.
3. Nutzungsgebühr:
Für die Einräumung des Nutzungsrechts an BCM-App gemäß Ziffer 1.1 ist eine Nutzungsgebühr in der im jeweils erworbenen BCM-App-Produkt definierten Höhe zu bezahlen. Diese Nutzungsgebühr ist stets für den gesamten Nutzungszeitraum vollständig im Voraus zu entrichten und ist von einer tatsächlichen Nutzung von BCM-App unabhängig. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses, unabhängig vom Grund, verfällt eine allfällig bereits entrichtete Nutzungsgebühr zur Gänze.
4. Schutz von BCM-App:
Der KUNDE erhält ein einfaches, auf die erworbene(n) Komponente(n) begrenztes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, BCM-App gemäß den Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags zu nutzen. Zugleich nimmt der KUNDE zustimmend zur Kenntnis, dass BCM-App durch nationale und internationale Bestimmungen und Übereinkommen zu Urheberrecht und geistigem bzw. immateriellem Eigentum geschützt ist. LIEBHERR bleibt Eigentümer, Urheber und Inhaber sämtlicher sonstigen Rechte an geistigem bzw. immateriellem Eigentum an BCM-App. Jede Nutzung von BCM-App außerhalb der im vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte, stellt eine Vertragsverletzung dar und kann Urheberrechte, Marken oder andere Rechte verletzen. Der vorliegende Endnutzer-Lizenzvertrag gibt dem KUNDEN keinerlei Rechte an Urheberrechten, Marken, Kennzeichen oder anderen Rechten von LIEBHERR.
5. Gewährleistung / Haftung:
LIEBHERR leistet lediglich dafür Gewähr, dass BCM-App
i) auf einer der zwei aktuellsten Versionen der Betriebssysteme von Apple oder Android im Wesentlichen funktioniert, aber der KUNDE ist möglicherweise nicht in der Lage alle Anwendungen zu nutzen; und
ii) frei von Rechten Dritter in Deutschland genutzt werden kann.
Zur Ausübung von Gewährleistungsrechten berechtigen jedoch ungeachtet dessen nicht solche Mängel, die nicht von LIEBHERR zu vertreten sind, wie z.B. Mängel, die auf Fehler der Hardware, des Betriebssystems oder des Internetbrowsers zurückzuführen sind oder Mängel aufgrund von Missbrauch, Fehlgebrauch und/oder Veränderungen von BCM-App durch den KUNDEN oder Dritte, in welchen Fällen der KUNDE LIEBHERR sämtliche im Hinblick auf eine Mängelsuche und/oder Mängelbeseitigung entstandenen Kosten in vollem Umfang zu erstatten hat.
LIEBHERR übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Fehlerfreiheit der mittels BCM-App erfassten, übertragenen, verarbeiteten und/oder (in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form) zur Verfügung gestellten Daten oder der vom BCM-App angezeigten Abläufen.
Weiter übernimmt LIEBHERR keinerlei Haftung dafür, dass BCM-App zu jeder Zeit und an jedem Ort ohne Unterbrechung verfügbar ist, da die Verfügbarkeit von BCM-App von einer funktionierenden Datenverbindung zwischen dem jeweiligen Gerät/LIEBHERR-Komponente, für das die BCM-App-Lizenz erworben wurde, LIEBHERR und dem KUNDEN sowie dem einwandfreien Funktionieren aller beteiligten Systeme abhängig ist; beides kann aufgrund von Service- und/oder Wartungsmaßnahmen, aus technischen Gründen (wie z.B. durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände) und/oder aus anderen außerhalb des Einflussbereichs von LIEBHERR liegenden Gründen unterbrochen oder beeinträchtigt sein.
Im Falle eines erheblichen von LIEBHERR zu vertretenden Mangels wird LIEBHERR diesen in angemessener Frist nach schriftlicher Aufforderung durch den KUNDEN beseitigen. Sollte der Mangel nach Ablauf der Frist nicht beseitigt sein, so ist der KUNDE berechtigt, Preisminderung zu begehren oder bei Vorliegen eines nicht geringfügigen Mangels vom vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit dies rechtlich zulässig ist, wird jedwede vertragliche oder außervertragliche Haftung LIEBHERRs, seiner konzernverbundenen Unternehmen und/oder deren Geschäftsführer, leitenden Angestellten und anderen Mitarbeiter sowie auch für Hilfspersonen für Schäden jedweder Art, egal ob direkt oder indirekt, welche aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von BCM-App oder Teilen davon entstehen können, ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit von Personen, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von LIEBERR oder in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
6. Schadloshaltung:
Der KUNDE hält LIEBHERR, seine konzernverbundenen Unternehmen und/oder deren Geschäftsführer, leitenden Angestellten und anderen Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrages und/oder eines Missbrauchs oder Fehlgebrauchs von BCM-App durch den KUNDEN oder eines dessen BCM-App-Lizenz nutzenden Dritten vollständig schad- und klaglos.
7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrag ist Schweizer Recht anzuwenden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von LIEBHERR zuständige Gericht. LIEBHERR ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, Klagen auch bei jenem Gericht anzubringen, das nach den für den Staat, in dem der KUNDE seinen Geschäfts- oder Wohnsitz bzw. verwertbares Vermögen hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür sachlich und örtlich zuständig ist.
8. Allgemeines:
Der KUNDE darf seine Rechte aus dem vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LIEBHERR abtreten.
Sollte der KUNDE die jeweilige LIEBHERR-Komponente, für die die BCM-App erworben wurde, weiterveräußern, ist der KUNDE verpflichtet, LIEBHERR hierüber nachweislich zu informieren. Die Berechtigung, BCM-App gemäß den Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrags zu nutzen, geht in diesem Fall nicht auf den Käufer der jeweiligen LIEBHERR-Komponente oder Gerätes mit LIEBHERR-Komponenten über. Sollte dieser BCM-App ebenfalls nutzen wollen, so steht es ihm selbstverständlich frei, wiederum ein Nutzungsrecht im Wege eines eigenen Endnutzer-Lizenzvertrages zu erwerben.
LIEBHERR behält sich vor, die Bedingungen des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrages jederzeit mittels entsprechenden schriftlichen Hinweises an den KUNDEN zu ändern, in welchem Fall die geänderten Bedingungen als vom KUNDEN angenommen gelten, sofern er diesen nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widersprochen hat.
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des vorliegenden Endnutzer-Lizenzvertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit der vorliegende Endnutzer-Lizenzvertrag lückenhaft sein sollte.
9. Schutz Ihrer Zugangsdaten:
Der KUNDE ist verpflichtet, die ihm von LIEBHERR für die Nutzung von BCM-App zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Login, Passwort) sicher aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht von unberechtigten Dritten verwendet werden.