Firmengruppe

Compliance

Als familiengeführte Firmengruppe legt Liebherr großen Wert auf integres Verhalten. Dies bedeutet aus unserer Sicht vor allem, sich in seinem Handeln an die anwendbaren Gesetze zu halten und darüber hinaus auch internen Normen und Verhaltensanweisungen Nachachtung zu verschaffen. Unter dem Begriff Compliance versteht die Firmengruppe somit nicht nur die Bekämpfung von Korruption, sondern insbesondere auch die Einhaltung von Regeln aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts und des Außenwirtschaftsrechts. Um Führungskräfte und Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, sich integer und regelkonform zu verhalten, haben wir diverse interne Normen und Verhaltensanweisungen erlassen. Darüber hinaus werden Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen von sogenannten „Compliance Trainings“ geschult.

Die Liebherr-Verhaltensgrundsätze

Verhaltensgrundsätze für den Bereich des Außenwirtschaftsrechts

Als international aufgestellte Firmengruppe liefert Liebherr Waren und erbringt Dienstleistungen weltweit. Daher ist die Firmengruppe regelmäßig mit Gesetzen und Vorschriften aus dem Bereich des Außenwirtschaftsrechts (worunter wir auch die Bestimmungen des Zollrechts verstehen) konfrontiert.

Verstöße gegen die anwendbaren Regeln und Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts können weitreichende Konsequenzen für die involvierten Unternehmen und die an den Verstößen beteiligten Personen zur Folge haben.

Sowohl aus eigenem Interesse, als auch im Interesse unser Kunden und Abnehmern, sorgen wir deshalb dafür, dass wir in unseren Unternehmen die anwendbaren nationalen oder zwischenstaatlichen Regeln und Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts beachten und die hierfür angemessenen Prozesse und Strukturen unterhalten.

Unsere Verhaltensgrundsätze

Aus unseren Grundwerten und aus dem Verhaltenskodex lassen sich für den vorliegenden Bereich folgende Verhaltensgrundsätze ableiten:

  • Integres Verhalten hat für uns einen hohen Stellenwert.
  • Wir beachten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der Rechtsordnungen, in den wir uns bewegen. Dies umfasst auch die Regeln des Außenwirtschaftsrechts.
  • Wir unterhalten in unseren Unternehmen angemessene Prozesse und Strukturen, die uns die Einhaltung der Regeln des Außenwirtschaftsrechts in angemessener und wirtschaftlich vernünftiger Art und Weise ermöglichen.

Verhaltensgrundsätze für den Umgang mit Bewirtung und Geschenken

Als Familienunternehmen pflegt Liebherr regelmäßige und vertrauensvolle Kontakte mit Kunden und Geschäftspartnern, welche von Langfristigkeit und integrem Verhalten geprägt sind. Im Rahmen dieser Kontakte ist es durchaus üblich und angemessen, Firmengeschenke und Bewirtung anzubieten oder anzunehmen. Diese dürfen aber nie von der Absicht geleitet sein, geschäftliche oder amtliche Handlungen in unberechtigter Weise zu beeinflussen. Daneben ist auch darauf zu achten, dass die Art und der Umfang der Geschenke und der Bewirtung den Umständen des Einzelfalls angemessen sind.

Dies dient letztlich auch dazu, gar nicht erst den Eindruck von Verfänglichkeit oder gar Bestechlichkeit aufkommen zu lassen. Diese Vorgehensweise soll sowohl Geschäftspartner und Kunden, als auch Mitarbeiter der Firmengruppe vor verfänglichen Situationen bewahren.

Es wurde bewusst darauf verzichtet mit festen Unter- oder Obergrenzen zu arbeiten. Die Verhaltensgrundsätze und Leitlinien sollen vielmehr dazu dienen, unsere Mitarbeiter in die Lage zu versetzen mit einem hohen Grad an Sorgfalt und Eigenverantwortung mit diesen Situationen umzugehen. Es ist den einzelnen Gesellschaften der Firmengruppe freigestellt, lokal strengere oder detailliertere Regelungen zu erlassen.

Unsere Verhaltensgrundsätze

Aus den Grundwerten und aus dem Verhaltenskodex unserer Unternehmensgruppe lassen sich für den Bereich „Bewirtung und Geschenke“ folgende Verhaltensgrundsätze ableiten:

  • Weder bestechen wir, noch lassen wir uns bestechen.
  • Wir vermeiden Interessenkonflikte.
  • Wir vermeiden es, uns und unsere Geschäftspartner in verfängliche Situationen zu bringen.
  • Geschenke und Einladungen richten wir stets nach Anlass, Kreis und Angemessenheit aus und vermeiden die Schaffung von möglichen Interessenkonflikten.
  • Wir gehen mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen transparent um.

Verhaltensgrundsätze für den Umgang mit Vertriebspartnern

Als Familienunternehmen pflegt Liebherr einen vertrauensvollen Umgang mit seinen Geschäftspartnern, der von Langfristigkeit und integrem Verhalten geprägt ist. Im Gegenzug erwartet Liebherr unter anderem auch integres und gesetzeskonformes Verhalten seitens seiner Geschäftspartner.

Dies gilt in gesteigertem Ausmaß für Geschäftspartner, die direkt in Vertriebsaktivitäten eingebunden sind und die Liebherr und seine geschäftlichen Interessen Dritten gegenüber vertreten oder aber die die Firmengruppe im Zusammenhang mit konkreten Projekten beraten oder Dritten gegenüber im Namen von Liebherr handeln.

Einerseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass Liebherr für Handlungen der Vertriebspartner straf- aber auch zivilrechtlich belangt werden kann. Anderseits geht es auch darum, die Reputation der Firmengruppe zu schützen.

Unsere Verhaltensgrundsätze

Aus unseren Grundwerten und aus dem Verhaltenskodex lassen sich folgende Verhaltensgrundsätze für unseren Umgang mit Vertriebspartner ableiten:

  • Mit unseren Vertriebspartnern pflegen wir eine enge Zusammenarbeit, die von wechselseitigem Vertrauen und Fairness geprägt ist.
  • Weder bestechen wir, noch lassen wir bestechen.
  • Wir vermeiden es, uns und unsere Vertriebspartner (und deren Arbeitnehmer) in verfängliche Situationen zu bringen.
  • Wir praktizieren transparente Auswahlprozesse und gehen Zweifeln und Unklarheiten aktiv nach.
  • Wir gehen mit Informationen unserer Vertriebspartner vertraulich um.
  • Wir unterstützen Verhalten, das (auch bei unseren Vertriebspartnern) den Wettbewerb fördert und im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Richtlinien steht.
  • Wir erwarten von unseren Vertriebspartnern, dass sie in ihren Betrieben keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit praktizieren und auch nicht nach Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Rasse diskriminieren.

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Als international aufgestellte Firmengruppe ist Liebherr darauf angewiesen, auf allen Märkten die Regeln des fairen Wettbewerbs zu beachten. Dies nicht zuletzt auch im Interesse unserer Kunden, die im Zentrum der Überlegungen und Tätigkeiten der Firmengruppe stehen. Daher liegt es in unserem Interesse dafür zu sorgen, dass auch innerhalb der Firmengruppe die Regeln des freien und fairen Wettbewerbes eingehalten werden.

Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften des Wettbewerbsrechtes haben meist weitreichende Konsequenzen für die involvierten Unternehmen und die an den Verstößen beteiligten Personen.

Neben Geldbußen in beachtlicher Höhe und Schadenersatzforderung seitens der Geschädigten gegen die beteiligten Unternehmen kann es auch zu persönlicher Haftung und zu strafrechtlichen Folgen gegen die an den Verstößen beteiligten Personen kommen. Auch ziehen Verstöße gegen Wettbewerbsrecht regelmäßig viel Aufmerksamkeit nach sich, was zu Reputationsschäden in beachtlichem Ausmaß führen kann.

Unsere Verhaltensgrundsätze

Aus unseren Grundwerten und aus dem Verhaltenskodex lassen sich für den vorliegend zur Diskussion stehenden Bereich folgende Verhaltensgrundsätze ableiten:

  • Wir verpflichten uns dem fairen Wettbewerb auf den Märkten der Welt.
  • Integres Verhalten hat für uns einen hohen Stellenwert.
  • Wir achten Marken, Produkte und Geschäftsgeheimnisse von Dritten.
  • Wir vermeiden unwahre oder bewusst irreführende Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
  • Wir vermeiden kartellrechtswidrige Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Dritten.

Auswahl und Monitoring von Lieferanten und Unterauftragnehmern

Als Familienunternehmen pflegt Liebherr einen vertrauensvollen Umgang mit seinen Geschäftspartnern, der von Langfristigkeit und integrem Verhalten geprägt ist. Im Gegenzug erwartet Liebherr unter anderem auch integres und gesetzeskonformes Verhalten seitens seiner Geschäftspartner.

Dies gilt insbesondere auch für Lieferanten, die direkt in die Liebherr-Zulieferkette eingebunden werden, sowie für Unterauftragnehmer, mit welchen die Firmengruppe ein direktes Vertragsverhältnis eingeht.

Der Grund, warum Liebherr der Integrität und Gesetzestreue seiner Lieferanten und Unterauftragnehmern eine gesteigerte Aufmerksamkeit widmen muss, liegt unter anderem darin, dass allfällige Gesetzesverstöße durch Lieferanten und Unterauftragnehmer direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Firmengruppe haben können (Reputationsschäden, Lieferausfälle, usw.).

Die vorliegende Richtlinie deckt den Aspekt der Auswahl und der aktiven Begleitung von Lieferanten und Unterauftragnehmern einzig unter Compliance Gesichtspunkten ab und ersetzt somit nicht bestehende oder künftige, zentrale oder lokale Beschaffungsrichtlinien und/oder -prozesse. Es ist den einzelnen Gesellschaften freigestellt, lokal strengere oder detailliertere Regelungen zu erlassen.

Unsere Verhaltensgrundsätze

Aus unseren Grundwerten und aus dem Verhaltenskodex lassen sich für den vorliegend zur Diskussion stehenden Bereich folgende Verhaltensgrundsätze ableiten:

  • Mit unseren Lieferanten und Unterauftragnehmern pflegen wir eine enge Zusammenarbeit, die von wechselseitigem Vertrauen und Fairness geprägt ist.
  • Weder bestechen wir, noch lassen wir uns bestechen.
  • Wir vermeiden es, uns und unsere Lieferanten und Unterauftragnehmern (und deren Arbeitnehmer) in verfängliche Situationen zu bringen.
  • Wir praktizieren transparente Auswahlprozesse und gehen Zweifeln und Unklarheiten aktiv nach.
  • Wir gehen mit Informationen unserer Lieferanten und Unterauftragnehmern vertraulich um.
  • Wir unterstützen (auch bei unseren Lieferanten und Unterauftragnehmern) Verhalten, das den Wettbewerb fördert und im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Richtlinien steht.
  • Wir erwarten von unseren Lieferanten und Unterauftragnehmern, dass sie in ihren Betrieben keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit praktizieren und auch nicht nach Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Rasse diskriminieren.